Bei der Umsetzung der geplanten Autobahnüberbauung spielt der Schallschutz eine WESENTLICHE ROLLE. Die Autobahn stellt eine sehr laute Lärmquelle dar, die die vorgesehene Nutzung deutlich beeinträchtigen kann, wenn der Schalleintrag in die Gebäude und Freiflächen auf der Brückenkonstruktion und auf dem angrenzenden Gelände nicht durch geeignete BAULICHE MASSNAHMEN MINIMIERT wird.
Am günstigsten stellt sich die Situation für die angrenzende Bebauung dar – sowohl für die bereits bestehende als auch für die neu hinzukommende. Durch die KAPSELUNG der lärmintensiven A81 wird deren LÄRMBELASTUNG DEUTLICH REDUZIERT, was einen beträchtlichen KOMFORTZUGEWINN darstellt.
Von einer Lärmbelastung auf den Fassaden sind primär die Gebäude in der ersten Reihe (jeweils an der Tunnelein- und -ausfahrt) betroffen. Durch entsprechend dimensionierte passive Maßnahmen an der GEBÄUDEHÜLLE (z.B. schalltechnisch optimierte Fenster) können die SCHALLIMMISSIONEN dort auf ein angemessenes Maß REDUZIERT werden.
Die LÄRMEINWIRKUNG ÜBER DIE GRUNDFLÄCHE DER GEBÄUDE ergibt sich aus dem Lärmpegel innerhalb des Tunnelbauwerks und der Schallübertragung über die Bodenkonstruktion auf die darüber liegenden Aufenthaltszonen und Gebäude. Durch die statisch erforderliche STAHLBETON-DECKENKONSTRUKTION mit einer Stärke von ca. 30-40 cm und einem PUFFERRAUM im untersten Geschoss (Lagerraum, Technikraum, Tiefgarage) kann hier ein ausreichender Schallschutz für Büro- und Wohnnutzung sichergestellt werden.
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